Bank- und Kapitalmarktrecht - RA Glötzl
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vertritt Herr Glötzl das Recht des Anlegers. Wir sind auch Ihr Partner, wenn es um Kreditgeschäfte und um den Zahlungsverkehr geht. Nicht selten treten hier vielschichtige Probleme auf. Wir stehen Ihnen als beratende Partner zur Seite. Das heißt: Wir können Sachverhalte richtig beurteilen und vertreten so die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern, Gläubigern, und Schuldnern. LeistungsspektrumBeratung und Vertretung zu Fragen bezüglich: - Zahlungsverkehr
- Kreditrecht
- Kreditsicherung
- Kapitalanlagen
- Haftungsfragen wegen fehlerhafter Vermittlung und Beratung durch Finanzdienstleister
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