Verkehrsrecht - RA Gandorfer
Wer einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, kennt das Problem. Zum Ersatz verpflichtete Versicherer kürzen scheinbar willkürlich materielle Schadenspositionen oder erkennen einzelne materielle Schäden schlichtweg nicht an. Bei körperlichen Verletzungen und daraus resultierenden Folgeschäden – z.B. der erlernte Beruf kann als Folge des Unfalls nicht mehr ausgeübt werden - kann eine falsche Vorgehensweise im Extremfall existenzgefährdend sein. Überlassen Sie daher uns die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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